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Der Besuch beim Frauenarzt
Gynäkologische Anamnese
Vor der gynäkologischen Untersuchung befragt der Frauenarzt die Patientin zu den momentanen Beschwerden, nach Häufigkeit und Dauer der Periode, praktizierter Verhütung, Schwangerschaften, Krebserkrankungen in der Familie (vor allem Brust-, Gebärmutter- und Darmkrebs) und früheren gynäkologischen Eingriffen. Nach dieser gynäkologischen Anamnese und Messung des Blutdrucks erfolgt die gynäkologische Untersuchung und die der Brust.
Gynäkologische Untersuchung
Für die gynäkologische Untersuchung setzt sich die Patientin mit freiem Unterkörper auf den gynäkologischen Stuhl. Die Beine werden dabei etwas angewinkelt nach beiden Seiten weit geöffnet und durch eine schalenförmige Halterung für die Knie gehalten. Für viele Frauen ist diese Situation unangenehm, da sie intimste Körperbereiche einem Fremden zeigen müssen. Um keine Zweifel aufkommen zu lassen, ist bei den meisten Frauenärzten und auch -ärztinnen eine Arzthelferin während der Untersuchung zugegen.
Der Arzt beginnt mit der Inspektion und Untersuchung des äußeren Geschlechtsorgans: Er achtet auf Veränderungen wie Entzündungen, Wucherungen, Fehlbildungen oder krankhaften (pathologischen) Ausfluss. Anschließend folgt die bimanuelle Tastuntersuchung (Untersuchung mit beiden Händen). Zur Beurteilung der Gebärmutterrückseite sowie des Raums zwischen Gebärmutter und Mastdarm (Douglas-Raum) tastet der Frauenarzt mit einem Finger auch den Enddarm aus (rektale Untersuchung).
Untersuchung mit dem Spekulum und Abstrichentnahme
Mit einem Scheidenabstrich untersucht der Arzt oder das von ihm beauftragte Labor, ob eine Infektion mit Pilzen oder Bakterien vorliegt. Dazu wird die mit einem Wattetupfer entnommene Probe auf einem Objektträger abgerollt und unter dem Mikroskop betrachtet.
Zum Nachweis von Chlamydien macht der Arzt bei Frauen unter 25 zusätzliche einen Muttermundabstrich bzw. seit 2009 eine Urinuntersuchung.
Für die Untersuchung der Scheide führt der Arzt ein angewärmtes Spekulum (Spiegel) ein, um den Scheideneingang, die Innenwand der Scheide, den Gebärmutterhals und den Muttermund beurteilen zu können.
Um bösartige Entartungen der Schleimhaut am Muttermund frühzeitig zu erkennen, wird bei jeder Krebsfrüherkennung sowie bei verdächtigen Veränderungen ein Abstrich mit Zellen vom äußeren Muttermund und aus dem Gebärmutterhalskanal entnommen (Gebärmutterhalsabstrich). Die gewonnenen Zellen werden auf eine kleine Glasplatte (Objektträger) aufgetragen, in einem Labor eingefärbt und unter dem Mikroskop auf abnorme Veränderungen und Krebszellen untersucht (zytologische Untersuchung). Die nach dem griechischen Anatom und Pathologen George Nicolas Papanicolaou benannte Färbung gab dem Test auch seinen zweiten Namen: Papanicolaou- oder Pap-Test. Je nach Grad der Zellveränderung wird das Ergebnis in die Klassen I bis V eingeteilt:
- Pap I: Unverdächtiger Befund
- Pap II: Mäßig entzündliche Veränderungen; nächster Abstrich nach einem Jahr
- Pap III: Stärkere entzündliche oder degenerative Veränderungen; Wiederholung des Pap-Tests nach drei Monaten
- Pap III D (für Dysplasie): kann die Vorstufe eines bösartigen Tumors sein; engmaschige Wiederholung alle drei Monate. Besteht der Befund über zwölf Monate fort, wird eine Biopsie gemacht.
- Pap IV A, Pap IV B: Krebserkrankung möglich, evtl. Konisation und engmaschige Kontrollen notwendig
- Pap V: Krebserkrankung wahrscheinlich.
Seit Beginn der Früherkennung durch den Gebärmutterhalsabstrich im Jahr 1971 ist die Sterblichkeit von Frauen mit Gebärmutterhalskrebs um über zwei Drittel zurückgegangen. (Seit 2007 wird eine Impfung gegen Humane Papillom Viren empfohlen, die verantwortlich sind für die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs.) Der zytologische Test ist allerdings mit erheblichen Problemen verbunden:
- Wie jeder andere Früherkennungstest ist auch die Diagnose aus einem Gebärmutterhalsabstrich nicht 100%ig zuverlässig: Der Übergang zwischen normalen Zellen und Krebszellen ist fließend. Deshalb werden Befunde manchmal entweder übersehen oder überdiagnostiziert.
- In Deutschland wird dieses Problem durch mangelnde Qualitätskontrolle verschärft, denn die Diagnosen schwanken von Labor zu Labor erheblich.
Die diagnostische Unsicherheit hat Folgen: Nach einem auffälligen Gebärmutterhalsabstrich folgt zunächst eine Scheidenspiegelung (Kolposkopie), eventuell mit Entnahme von Gewebeproben oder einer Ausschabung des Gebärmutterkanals. Sind auch diese Proben auffällig, wird das veränderte Gewebe durch Laser oder Skalpell entfernt (Konisation). Mit einer Konisation ist aber nicht nur ein Operationsrisiko verbunden; bei jüngeren Frauen steigt nach dieser Behandlung auch das Risiko einer Frühgeburt [N22]. Bei Frauen, deren Familienplanung abgeschlossen ist, wird manchmal zur Entfernung der Gebärmutter geraten. Pro Jahr werden in Deutschland wegen Krebsvorstufen 150 000 operative Eingriffe durchgeführt, von denen einige vermutlich nicht notwendig wären – im internationalen Vergleich nimmt Deutschland daher eine Spitzenstellung ein.
Untersuchung der Brust
Nach der Untersuchung der inneren und äußeren Geschlechtsorgane folgt die Brustuntersuchung. Das Abtasten der Brüste gehört ab dem 30. Lebensjahr zur jährlichen Krebsfrüherkennung. Der Arzt sieht sich die Brüste auf Form- und Größenunterschiede hin an, sucht nach Entzündungen, Schwellungen und Einziehungen der Haut. Veränderungen wie bei einer Zellulite („Orangenhaut“) können auch Anzeichen eines bösartigen Tumors in der Brust sein. Der Arzt tastet die Brust anschließend mit kreisenden und streichenden Bewegungen ab und prüft durch leichten Druck auf die Brustwarze, ob Sekret austritt. Die Untersuchung der Achselhöhlen ist notwendig, um vergrößerte Lymphknoten zu entdecken.
Unterschiede zwischen den Brüsten werden vom Arzt registriert; sie sind im Allgemeinen nicht krankhaft: Viele Frauen haben seit ihrer Jugend ungleich große Brüste, andere haben beim Stillen auf einer Seite eine Brustentzündung bekommen, die die Brustform verändert hat. Ein Warnhinweis ist jedoch, wenn sich eine Brust prall anfühlt, die andere aber nicht.
Untersuchung zur Krebsfrüherkennung
Jede Frau ab dem 20. Lebensjahr ist in Deutschland aufgefordert, jährlich eine Untersuchung zur Krebsfrüherkennung durchführen zu lassen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten. Zu den gynäkologischen Früherkennungsuntersuchungen gehören:
- Die gynäkologische Untersuchung des äußeren und inneren Geschlechtsorgans einschließlich Scheidenspiegelung und Abstrichentnahme
- Ab dem 30. Lebensjahr die Tastuntersuchung der Brust mit Anleitung zur Selbstuntersuchung
- Zwischen dem 50. und 69. Lebensjahr die Mammografie, bei Frauen mit Risikofaktoren für Brustkrebs sogar in jedem Lebensalter.
24.01.2021 | Dr. med. Astrid Waskowiak, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski ; Bildrechte: Iryna Inshyna/Shutterstock.com
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